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Absenzen bei Krankheit / Unfall von Schülerinnen und Schülern
Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies wenn möglich morgens telephonisch mitzuteilen, damit die Klassenlehrkraft weiss, dass dem “fehlenden” Kind nichts zugestossen ist auf dem Schulweg.
Absenzen sind nachträglich grundsätzlich schriftlich zu entschuldigen und zu begründen. Bei längeren oder häufigen Absenzen kann ein Arztzeugnis verlangt werden!
Absenzen beim Turn- und Schwimmunterricht
Kann Ihr Kind am Schulunterricht teilnehmen, aber nicht turnen oder schwimmen, so bitten wir Sie in jedem Fall um eine schriftliche Entschuldigung. Der restliche Unterricht ist trotzdem zu besuchen. Bei längeren Absenzen kann ein entsprechendes Arztzeugnis verlangt werden.
Urlaubs- und Dispensationsgesuche
Laut Volksschulgesetz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf zusätzliche Ferien- und Freitage. Wir bitten Sie deshalb, im Interesse Ihres Kindes, Arztbesuche, verlängerte Wochenenden, Feiertagsbrücken, Familienfeste etc. während der Schulzeit auf ein absolutes Minimum und nur auf wichtige Fälle zu beschränken.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein Dispensationsgesuch eingereicht werden, das je nach Dauer entweder von der Lehrkraft, der Schulkommission oder dem kantonalen Amt für Volksschule bewilligt werden muss.
Anders verhält es sich natürlich, falls Dispensation aus medizinischen oder z.B. psychischen Gründen verlangt werden müssen.
Für die Einreichung von Dispensationsgesuchen sind folgende Fristen einzuhalten:
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