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Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule
Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule erfolgt auf Empfehlung der Kindergärtnerin. Sollte ein Kind voraussichtlich den Anforderungen der Primarschule noch nicht gewachsen sein, entscheidet die Schulkommission auf Anraten des Einschulungsteams, ob das Kind in die Einführungsklasse eingeschult wird.
Das Einschulungsteam besteht aus:
- einer Vertretung der Schulkommission (Vorsitz)
- den Kindergärtnerinnen
- der 1. Klass-Lehrerln
- der Einführungsklasse-Lehrerln
- der Fachperson des Schulpsychologischen Dienstes
Promotion
Im Kt. Solothurn bekommen die Schülerinnen und Schüler der 1.-3. Klasse der Primarschule keine Noten. Anlässlich eines Beurteilungsgesprächs werden im späten Frühling die Entwicklung des Kindes und die, Leistungen gemäss den Anforderungen des Lehrplans besprochen. Das Promotionsreglement ist als Anhang im Zeugnis der Primarschule zu finden.
Repetition / freiwillige Repetition eines Schuljahres
Sollten auf Ende eines Semesters die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers nicht genügend sein, wird sie/er ins Provisorium versetzt, beziehungsweise provisorisch in die nächste Klasse befördert. Sind die Leistungen nach einem weiteren Semester nicht genügend, wird die Klasse repetiert.
Liegen trotz genügender Leistungen gute Gründe vor, weshalb ein Kind eine Klasse wiederholen sollte (lange Abwesenheit wegen Krankheit, Entwicklungsverzögerung, Kantons- oder Ortswechsel) können die Eltern eine freiwillige Repetition beantragen. Ein entsprechendes Gesuch stellen entweder die Lehrkraft oder die Eltern bei der Schulkommission.
Übertritt in die Kleinklasse
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus lernpsychologischen oder aus persönlichen Gründen dem Unterricht in der Regelklasse nicht folgen kann, erfolgt eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD). Wenn dabei festgestellt wird, dass das Kind besonderer Betreuung in einer Kleinklasse bedarf, erfolgt nach eingehenden Untersuchungen der Antrag an die Schulbehörden, dass das Kind in die Kleinklasse übertreten soll. Der definitive Entscheid liegt bei der zuständigen Schulkommission.
Übertritt aus der 5. und 6. Klasse ins Progymnasium Laufen
Seit dem 1.1.2002 führt der Kanton Baselland alleine das Regionale Gymnasium in Laufen. Der Kanton Solothurn zahlt für seine Schülerinnen und Schüler ein Schulgeld. Die Aufnahme nach Laufen ist vom Kanton SO in einer Verordnung vom 3.6.2002 und in einem Reglement vom 5.6.2002 festgelegt.
Beim Übertritt ins Progymnasium werden von der Lehrkraft folgende Kriterien berücksichtigt:
A) Die Jahresnoten des laufenden Schuljahres in den Fächern Sprache, Mathematik und Sachunterricht.
B) Eine Vergleichsarbeit in Mathematik und Deutsch.
C) Beurteilung und prognostische Einschätzung durch die Lehrkraft.
5. Klässler, welche von der Lehrkraft nicht empfohlen werden, haben die Möglichkeit, sich mittels einer Rekursprüfung für das Progymnasium in Laufen zu qualifizieren.
Übertritt aus der 6. Primar-Klasse in die Oberstufe
Aus der 6. Primarklasse treten die Schülerinnen und Schüler über in die dreigeteilte Oberstufe (Bezirks-, Sekundar-, Oberschule). Die Übertritts-Kriterien sind hier:
A) Die Jahresnoten des laufenden Schuljahres in den Fächern Sprache, Mathematik und Sachunterricht.
B) 2 Quervergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch.
C) Beurteilung und prognostische Einschätzung durch die Lehrkraft.
Die Aufnahme in die 1. Klasse der Oberstufe erfolgt provisorisch. Ein Wechsel von der Bezirksschule in die Sekundarschule oder in die Oberschule ist in absteigender sowie auch in aufsteigender Richtung möglich.
Dem Übertritts-Reglement entsprechend werden die Eltern an einer Informationsveranstaltung zu Beginn des 6. Schuljahres über Form und Ablauf des Übertritts orientiert.
Promotionsreglement Kt. Solothurn
(Quelle: Informationsbroschüre March (Meltingen/Zullwil) T. Schmidlin
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