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Schulärztlicher Dienst

Im Kanton Solothurn besteht laut gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst.

Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergarten sowie in der 4. und der 8./9. Klasse durch ärztliche Vorsorgeuntersuchungen überprüft. Sie haben den Zweck, die Entwicklung des Kindes durch Fachleute beobachten und kontrollieren zu lassen, um Krankheiten oder Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Diese Kontrollen umfassen den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes, das Wachstum, die Bewegungsentwicklung, die Funktion der Sinnesorgane und den Stand der seelischen und geistigen Entwicklung.

Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sollen von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Kinderärztin in der Arztpraxis durchgeführt werden. Sie/ er kennt ihr Kind bereits. Die Untersuchung muss vom Arzt auf der gelben Kontrollkarte bestätigt werden.

Die gelben Kontrollkarten werden im Kindergarten, in der 4. und 8./9. Klasse von der Lehrkraft kontrolliert. Die Kontrollkarte bewahren die Eltern zusammen mit dem Impfausweis des Kindes auf. Ist die Untersuchung im Juni des laufenden Schuljahres noch nicht erfolgt, wird Ihr Kind nach Ablauf einer weiteren Frist beim Schularzt Dr. Ernst in Nunningen zur Untersuchung angemeldet.

Links:

Gemeindereglement über den schulärztlichen Dienst (PDF)

Gesundheitsamt Solothurn

Was ist zu tun bei Kopfläusen?

(Quelle: Informationsbroschüre March (Meltingen/Zullwil) T. Schmidlin