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Schulregeln
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anrecht auf einen geordneten Schulbetrieb. Damit das gemeinsame Zusammenleben funktioniert und die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen können, gibt es Schulregeln, an die sich alle Schülerinnen und Schüler halten müssen. Sie sind niedergeschrieben in der offiziellen Schulordnung der Schulen von Nunningen und ergänzend in den Grundregeln der Primarschule Nunningen. Auf klasseninterne Regeln, welche jede Lehrkraft selbständig anordnen kann, wird hier nicht eingegangen.
Leitsatz:
“Was du nicht willst, das man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!”
Grundregeln
1 Gegenüber anderen Kindern, Lehrkräften und dem Abwart verhält man sich anständig und friedlich.
2 Das Schulhaus, die Turnhallen und die Vorräume werden erst beim jeweiligen Läuten der Schulhausglocke betreten, frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
3 Das Schulhaus, die Turnhallen und der Pausenplatz sind sauber zu halten.
4 Zu Gebäuden und Einrichtungen muss Sorge getragen werden.
5 Im Schulhaus müssen Rollschuhe und Inline Skates beim Eingang ausgezogen werden. Ballspiele in den Gängen sind verboten.
6 Während den Unterrichtszeiten verhält man sich in den Gängen ruhig und rennt nicht umher.
7 Die Pause findet für alle Schüler draussen statt, ausser die Klassenlehrkraft bestimmt ausnahmsweise etwas anderes.
8 Das Pausenareal darf nicht verlassen werden.Das Einkaufen in den Dorfläden ist verboten.
9 Auf dem Pausenareal sind Tabak, Alkohol und Drogen absolut verboten.
10 Während der Pausen ist das Benutzen von Fahrrädern, Rollschuhen und Inline Skates nicht erlaubt.
11 Das Besteigen der Schulhaus- und Turnhallendächer ist verboten.
12 Mobiltelefone müssen während dem Unterricht abgestellt werden.
13 Ältere Schüler tragen Verantwortung und müssen entsprechend Rücksicht auf jüngere Schüler nehmen.
Zusätzliche Winterregeln
A Auf dem Pausenareal gibt es eine „schneeballfreie Zone“ und eine Zone, wo Schneeballschlachten erlaubt sind.Zur schneeballfreien Zone gehört der gesamte Platz vom hinteren Eingang der Hofackerhalle bis zum Eingang der Primarschule, sowie die Aufgangstreppe.
B In der "schneeballfreien Zone" ist das Werfen von Schneebällen, sowie das Einreiben und Stopfen mit Schnee verboten.
C Schneebälle werden nur auf dem grossen Platz geworfen.
D Wer nicht von Schneebällen getroffen werden will, soll sich in der schneeballfreien Zone aufhalten.
E Das Werfen von Schneebällen gegen Gebäude ist verboten.
F Das Werfen von Eisstücken ist gefährlich und deshalb strikte verboten.
Disziplinarmassnahmen
Verstösse gegen die Schulordnung werden je nach Schwere und Alter der Schülerinnen und Schüler mit Ermahnung, zusätzlichen Hausarbeiten oder Strafarbeiten im Schulhaus geahndet (Nachsitzen/Putzarbeiten). Die Massnahmen können von der Klassenlehrkraft, aber auch von der Schulvorsteherin, anderen Lehrkräften, der Lehrerkonferenz sowie der Pausenaufsicht angeordnet werden. Bei Strafarbeiten in der Schule ausserhalb der ordentlichen Schulzeit werden die Eltern des Kindes auf jeden Fall vorgängig informiert.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Schulregeln und bei sonstig auffallend negativem Verhalten wird zudem Meldung an die Schulvorsteherin und/oder die Schulkommission erstattet, welche die weiteren Schritte einleiten. Die neuen gesetzlichen Grundlagen im “Umgang mit schwierigen Schulsituationen” , welche die Rechte und Pflichten der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler klar definieren, ermöglichen eine Reihe von disziplinarischen Massnahmen. Sie haben nicht primär die Bestrafung zum Ziel, sondern eine Änderung im Verhalten der Schülerinnen und Schüler.
Hinweise zum Schulweg
Die Schule und die Lehrkräfte tragen keinerlei gesetzliche Verantwortung und Aufsichtspflicht für den Schulweg! Verantwortlich sind allein die Eltern. Sollte ihr Kind aber öfters Probleme haben auf dem Weg zur Schule, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Klassenlehrkraft und versuchen Sie gemeinsam, Lösungen zu finden. Denn für die soziale Entwicklung und die Eigenverantwortung Ihres Kindes ist der selbständige Gang zur Schule erwiesenermassen sehr wertvoll. Mit dem ständigen Chauffieren erweisen Sie ihrem Kind auf Dauer keinen guten Dienst! Der Transport per Auto sollte deshalb die Ausnahme bleiben.
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